Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, arbeitsmedizinisches Know How für Ihr Unternehmen zu nutzen.
Dabei kommt es auf Ihr Unternehmen an, was Sie benötigen. Die DGUV Vorschrift 2 ihrer Berufsgenossenschaft gibt Ihnen dabei den nötigen Spielraum. Wichtige Faktoren bei der Bewertung der Betreuung spielt dabei die Anzahl der Beschäftigten und die Einordnung ihres Unternehmens nach dem Wirtschaftszweigschlüssel (WZ).
Weitere Infos und Tool zum Thema arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung:
- Online Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs inkl. Einsatzzeitenrechner (1. Start oben rechts anklicken für neue Session)
- allgemeingültiger Einsatzzeitenrechner für Betriebe ab 11 Beschäftigten
- zur arbeitsmedizinischen betriebsspezifischen Betreuung ist für alle Unternehmen ab einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mit Gefährdungen, die in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung geregelt sind und generell bei Gesundheitsfragen des Mitarbeitenden in Bezug auf seine Arbeitstätigkeit eine betriebsärzliche Vorsorge vorgeschrieben (Wunsch-/Angebot-/Pflichtvorsorge).